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Renovierungsbonus 2024: Für neue Ausstattungen und Arbeiten gibt es einen Abzug von 50 %.

Funktionsweise und Begünstigte

Für Arbeiten an Ihrem Haus, Rinaldi Srl können Sie von einem 50% Rabatt direkt auf der Rechnung profitieren! Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen bei der korrekten Analyse der in Ihrem Besitz befindlichen Unterlagen zur Seite und leiten Sie bei der genauen Nutzung der durch den Umstrukturierungsbonus gewährten Vorteile an.

Möchten Sie wissen, ob auch Sie einen Anspruch haben? Hier sind einige Hinweise.
Der Renovierungsbonus ist der bis zum 31.12.2025 verlängerte Steuerabzug von 50 %, der Steuerpflichtigen gewährt wird, die ordentliche und außerordentliche Erhaltungsarbeiten in Eigentumswohnungen oder einzelnen Gebäuden durchführen, bis zu einer maximalen Ausgabengrenze von 96.000 €.
Für die ausgeführten Arbeiten kann der Steuerpflichtige anstelle der direkten Inanspruchnahme des Steuerabzugs über 10 Jahre den ihm gewährten Irpef-Bonus durch die Abtretung der Gutschrift und den sofortigen Rechnungsrabatt sofort monetarisieren.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzesdekret Nr. 11/2023 Es besteht die Möglichkeit, die Abtretung des Kredits oder des Rechnungsrabatts für die bis zum 31. Dezember 2024 entstandenen Kosten zu wählen, wenn vor dem 17. Februar 2023 (d. h. bis einschließlich 16. Februar 2023) ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt wurde.
Hierfür ist das Datum der Registrierung der Bauakte entscheidend.

Die Arbeiten, die für den 50-Prozent-Bonus in Frage kommen, sind zahlreich, und zwar für:

  • Ordentliche und außerordentliche Instandhaltungs-, Restaurierungs-, Konservierungs- und Renovierungsarbeiten an gemeinsamen Teilen von Wohngebäuden, d.h. Eigentumswohnungen (Arbeiten, die mit den Buchstaben a), b), (c) und (d) von Artikel 3 des Präsidialerlasses 380/2001);
  • Außerordentliche Instandhaltung, Restaurierung und konservative Renovierung, Gebäuderenovierung, die an einzelnen Wohngebäuden jeglicher Katasterkategorie, einschließlich ländlicher Gebäude und Nebengebäude, durchgeführt werden (Eingriffe, die unter den Buchstaben b), (c) und (d) von Artikel 3 des Präsidialerlasses 380/2001).

Der 50-prozentige Abzug gilt auch für die Anschaffung der Materialien, die für die Durchführung der Arbeiten verwendet werden (z. B. Fliesen und Sanitärkeramik): Der Renovierungsbonus gilt auch für den Austausch von Innentüren, eine Arbeit, von der viele fälschlicherweise glauben, sie falle unter den Möbelbonus.

Die Renovierungsprämie kann von allen einkommenssteuerpflichtigen Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, ob sie in Italien ansässig oder nicht ansässig sind: Die Rechnungen für die Arbeiten müssen per Bank- oder Postüberweisung bezahlt werden, wobei folgende Daten anzugeben sind:

  • Grund für die Zahlung: Übertragung im Zusammenhang mit Bauarbeiten, die zum Abzug gemäß Artikel 16-bis des Präsidialerlasses 917/1986 berechtigen;
  • Steuernummer des Empfängers des Vorsteuerabzugs;
  • Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer des Zahlungsempfängers.

Der Renovierungsbonus kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Arbeiten mit einer Finanzierung bezahlt wurden.

Der Anspruch auf den Renovierungsbonus muss bei der Steuererklärung geltend gemacht werden, es sei denn, man entscheidet sich für die doppelte Möglichkeit von Überweisung und Rechnungsrabatt. Diejenigen, die die Option der Überweisung oder des Rechnungsrabatts ausüben wollen, müssen stattdessen das Telematikformular an die Steuerbehörde übermitteln, und zwar über das Web-Verfahren, das unter folgendem Pfad verfügbar ist: Mein Schreibtisch / Dienste für / Kommunikation und dann “Mitteilung der Optionen für Bauinterventionen und Superbonus” auswählen.

Die Mitteilung kann bis zum 16. März des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die zum Vorsteuerabzug berechtigenden Ausgaben getätigt wurden, unter Verwendung des auf der Website der Agenzia delle Entrate verfügbaren Formulars und der entsprechenden Anweisungen übermittelt werden.

Die erforderlichen Unterlagen.

  • Besitz eines Bauantrags (CILA, SCIA, Baugenehmigung), der zum Erhalt des Renovierungsbonus berechtigt und vor dem 17. Februar 2023 (d. h. bis einschließlich 16. Februar 2023) eingereicht und registriert wurde.
    Hierfür ist das Datum der Registrierung der Bauakte entscheidend.
  • Ab dem 12. November 2021 ist auch die Betrugsbekämpfungsverordnung in Kraft getreten, die für die Abtretung von Gutschriften oder Skonti die folgenden zusätzlichen Voraussetzungen verlangt:
  1. KONFORMITÄTSBESCHEINIGUNG DER AUSGABENSUBSTANZEN: von einem qualifizierten Techniker (eingetragen im Orden oder in der Hochschule für Ingenieure, Architekten, Geometer) auszustellen. Diese Bescheinigung muss sich nicht nur auf regionale oder DEI-Preislisten beziehen, sondern auch auf Höchstwerte, die per Erlass des Ministeriums für den ökologischen Wandel festgelegt werden.
  2. KONFORMITÄTSVERMERKvon einem qualifizierten Fachmann (eingetragen im Register der Wirtschaftsprüfer und Buchhaltungsexperten oder im Register der Arbeitsberater) zu erstellen, der das formale Vorhandensein aller für den Zugang zum spezifischen Abzug erforderlichen Unterlagen (Baugenehmigungen, Rechnungen und entsprechende Überweisungen, regelmäßiges Vorhandensein der Bescheinigung über die Angemessenheit der Ausgaben usw.) überprüft.

Rinaldi srl bietet seinen Kunden einen kompletten 360°-Praxisverwaltungsservice: Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen

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