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Rinaldi Service: maßgeschneiderte Beratung

  • Rinaldi srl bietet einen kostenlosen Online-Beratungsservice durch qualifizierte Fachleute an: Entwickeln Sie Ihre Projekte zusammen mit unseren Architekten, wir werden Ihnen alle notwendigen technischen Informationen und die aktuellsten Einrichtungsempfehlungen zur Verfügung stellen.
  • Sollten Sie Fragen zu Steuerabzügen und Freibeträgen haben, steht Ihnen unsere Verwaltungs- und Buchhaltungsabteilung gerne zur Verfügung. Wenn Sie per Banküberweisung zahlen, können Sie Ihren Kauf problemlos von der Steuer absetzen und/oder eventuelle Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen, nachdem Sie die in Ihrem Besitz befindlichen einschlägigen Unterlagen eingesehen haben.

Anforderungen:
Bei der Immobilie handelt es sich nicht um eine Luxusimmobilie (die Immobilie darf nach den Kriterien des Dekrets vom 2. August 1969 keine Luxusmerkmale aufweisen). nicht Inhaber von Eigentums-, Nießbrauch-, Nutzungs-, Wohn- und bloßen Eigentumsrechten an einem anderen Wohnhaus sein, auch nicht in Form von Anteilen, auch nicht in einer Rechtsgemeinschaft im gesamten Staatsgebiet.
Erforderliche Dokumente:
Kopie des Personalausweises
Kopie der gültigen Abgabenordnung oder Gesundheitskarte
Selbstzertifizierung
Kopie der von der Gemeinde ausgestellten Baugenehmigung (oder Denuncia Inizio Attività /Segnalazione Certificata Inizio Attività an die Gemeinde geschickt

Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten an Wohneinheiten wird die Mehrwertsteuer auf 10 % gesenkt. Für Waren hingegen gilt der Präferenzzollsatz nur, wenn sie im Rahmen des Vertrags geliefert werden.
Liefert der Unternehmer jedoch Gegenstände von “erheblichem Wert”, so gilt die ermäßigte Mehrwertsteuer für diese Gegenstände nur bis zur Höhe des Wertes der Lieferung ohne den Wert der Gegenstände selbst. In der Praxis gilt der Satz von 10 % nur für die Differenz zwischen dem Gesamtwert der Dienstleistung und dem Wert der Ware selbst. Mit dem Erlass vom 29. Dezember 1999 wurden die “bedeutenden Vermögenswerte” festgelegt. Diese sind:
Aufzüge und Fahrstühle
Außen- und Inneneinbauten Heizkessel
Video-Gegensprechanlagen
Klimaanlagen und Recyclinganlagen
Sanitär- und Badezimmerarmaturen
Sicherheitseinrichtungen.
Das Haushaltsgesetz 2018 enthält eine Auslegung der Vorschrift, die den präferenziellen Mehrwertsteuersatz von 10 % für signifikante Güter vorsieht, und erklärt, wie ihr Wert korrekt zu ermitteln ist, wenn Komponenten und abgetrennte Teile derselben Güter auch mit der Intervention geliefert werden (denken Sie zum Beispiel an Rollläden und Verbrauchsmaterialien, die beim Einbau eines Fensterrahmens verwendet werden). Insbesondere wird festgelegt, dass die Bestimmung des Wertes auf der Grundlage der funktionellen Eigenständigkeit der abgetrennten Teile in Bezug auf die Hauptstruktur zu erfolgen hat. Wie die Steuerbehörde bereits im Rundschreiben Nr. 12/E aus dem Jahr 2016 sind bei Vorliegen dieser Autonomie die Komponenten oder abgetrennten Teile nicht in den Wert der Ware, sondern in den Wert der Dienstleistung einzubeziehen (und damit einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 10 % zu unterwerfen). Im Gegenteil, sie müssen in den Wert der bedeutenden Waren und nicht in den Wert der Dienstleistung einbezogen werden, wenn sie ein integraler Bestandteil der Ware sind und zu ihrer normalen Funktionalität beitragen. In demselben Haushaltsgesetz wurde auch festgelegt, dass in der von der Person, die die Intervention durchführt, ausgestellten Rechnung nicht nur der Gegenstand der Dienstleistung, sondern auch der Wert der mit der gleichen Intervention gelieferten “bedeutenden Güter” angegeben werden muss. Die präferenzielle Mehrwertsteuer von 10 % kann nicht angewendet werden:
Materialien oder Waren, die von einer anderen Partei als derjenigen, die die Arbeiten ausführt, geliefert werden
direkt vom Käufer gekaufte Materialien oder Waren
professionelle Dienstleistungen, auch wenn sie im Rahmen von Interventionen mit dem Ziel
für die Renovierung von Gebäuden auf Dienstleistungen, die im Rahmen von Unterverträgen für den Auftragnehmer erbracht werden.
In einem solchen Fall muss das Subunternehmen dem Hauptunternehmen den normalen Mehrwertsteuersatz von 22 % in Rechnung stellen, das dann dem Kunden die Leistung mit dem Mehrwertsteuersatz von 10 % in Rechnung stellt, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Für alle anderen Renovierungsarbeiten an Gebäuden gilt weiterhin der Mehrwertsteuersatz von 10 %. Dies sind insbesondere:
A. die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen von Verträgen oder Bauaufträgen im Zusammenhang mit der Durchführung von
Restaurierung
Konservatorische Sanierung
Umstrukturierung
B. den Kauf von Waren, mit Ausnahme von Rohstoffen und Halbfertigprodukten, die für die Durchführung derselben Restaurierungs-, Konservierungs- und Gebäuderenovierungsarbeiten geliefert werden, wie in Artikel 3 Unterabsätze genannt (c) und (d) des Testo Unico delle disposizioni legislative e regolamentari in materia edilizia, genehmigt durch Präsidialdekret Nr. 380/2001. Der Mehrwertsteuersatz von 10 % gilt auch für die Lieferung so genannter Fertigwaren, d.h. Waren, die zwar in das Bauwerk eingebaut sind, aber ihre Individualität behalten (z.B. Türen, Außeneinbauten, Sanitärkeramik, Heizkessel usw.). Die Steuerbefreiung gilt sowohl, wenn der Kauf direkt durch den Auftraggeber erfolgt, als auch, wenn das Unternehmen oder der Auftragnehmer, das bzw. der die Arbeiten ausführt, die Waren kauft.

Die Steuererleichterung für die Renovierung von Gebäuden ist in Art. 16-bis des Präsidialdekrets 917/86 und besteht in einem Abzug von 36 % der entstandenen Kosten von Irpef bis zu einem Gesamtbetrag von höchstens 48.000 EUR pro Immobilieneinheit. Für Ausgaben, die zwischen dem 26. Juni 2012 und dem 31. Dezember 2021 getätigt werden, erhöht sich der Abzug jedoch auf 50 Prozent, und der Höchstbetrag der Ausgaben liegt bei 96.000 EUR.
Der Abzug muss in 10 gleiche Jahresraten aufgeteilt werden.
Außerdem gibt es einen Irpef-Abzug bis zu einem Höchstbetrag von 96.000 EUR für den Erwerb renovierter Wohngebäude.
Der Abzug kann insbesondere bei Restaurierungs- und Renovierungsarbeiten sowie bei der Renovierung ganzer Gebäude in Anspruch genommen werden, die von Bau- oder Renovierungsunternehmen und Baugenossenschaften durchgeführt werden und bei denen der anschließende Verkauf oder die Abtretung der Immobilie innerhalb von 18 Monaten ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Arbeiten vorgesehen ist.
Unabhängig vom Wert der durchgeführten Arbeiten muss der Erwerber oder Übernehmer der Immobilie den Vorsteuerabzug in jedem Fall pauschal mit 25 % des Verkaufs- oder Überlassungspreises der Wohnung (einschließlich Mehrwertsteuer) berechnen. Auch dieser Abzug ist in 10 gleiche Jahresraten aufzuteilen.
Abtretung des Guthabens und Option auf einen Beitrag in Form eines Rabatts
Gemäß Artikel 121 des Gesetzesdekrets Nr. 34 von 2020 (das so genannte “Decreto Rilancio”) können Personen, die in den Jahren 2020 und 2021 Ausgaben für Gebäuderenovierungsarbeiten tätigen, anstatt direkt den ihnen zustehenden Abzug in Anspruch zu nehmen, alternativ
für einen Beitrag in Form eines Rabatts auf das geschuldete Entgelt bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des eigentlichen Entgelts, der von den Lieferanten, die die Arbeiten ausgeführt haben, vorgestreckt und von ihnen in Form einer Steuergutschrift in Höhe des geschuldeten Vorsteuerabzugs zurückgefordert wird, mit der Möglichkeit der späteren Abtretung der Gutschrift an andere Parteien, einschließlich Kreditinstitute und andere Finanzvermittler
für die Abtretung einer Steuergutschrift in gleicher Höhe mit der Möglichkeit der späteren Abtretung an andere Parteien, einschließlich Kreditinstitute und andere Finanzintermediäre.

Mit dem CONTO TERMICO 2.0 (Anreiz der GSE) können Sie von einer Rückerstattung von bis zu 65 % auf das neue Produkt profitieren, das Sie kaufen! Unser qualifiziertes Personal wird Sie auch bei der korrekten Einreichung Ihres Antrags bei der GSE unterstützen, um Ihnen ein sicheres und wirksames Ergebnis zu garantieren.
Das Conto Termico 2.0 ist ein Anreiz, der durch eine direkte Zahlung des GSE (Gestore Servizi Energetici) gewährt wird. Es handelt sich dabei nicht um einen Steuerabzug, sondern um eine pauschale Erstattung für einen Beitrag bis zu 5.000,00 €.
Der Zuschuss des Conto Termico 2.0 hängt von der Leistung des neu angeschafften Generators und der Klimazone der Stadt ab, in der er installiert wird.
Sie können auf das Conto Termico 2.0 zugreifen, wenn Sie es sind:
Ein PRIVATER, der ein mit Diesel, Heizöl, Kohle oder Biomasse (Holz oder Pellets) betriebenes Gerät ersetzt.
Ein landwirtschaftlicher Betrieb, der eine neue Biomasseanlage (auch kein Ersatz) installiert oder eine Flüssiggasanlage durch eine hocheffiziente Biomasseanlage ersetzt, in einem nicht-methanisierten Gebiet.
“Hinweise sind indikativ, siehe www.gse.it ”
Um das Wärmekonto nutzen zu können, sollten Sie die folgenden Unterlagen aufbewahren: 1) Kaufrechnung für das neue Gerät. 2) Konformitätserklärung und Installationsrechnung. 3) Kaufbeleg für “Qualitäts”-Pellets, die den Normen entsprechen (UNI EN 1491-2, Klasse Al oder A2, Brennholz).
Es ist auch notwendig: 1) Nachweis für den Ersatz des alten Generators 2) Lassen Sie die jährliche Wartung des Produkts und des Auspuffs von qualifiziertem Personal durchführen und bewahren Sie die Rechnung auf.
Zu den Unterlagen, die für die Beantragung des Conto Termico 2.0 erforderlich sind, gehören auch die Produktdeklaration und (ab 2019) das Umweltzertifikat, die bei der GSE eingereicht werden müssen.

  • Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder direkt über WhatsApp kontaktieren: Wir begleiten Sie bei der Auswahl der besten Lösungen für Ihr Zuhause.

50% Rechnungsrabatt
Für Arbeiten an Ihrem Haus können Sie bei Rinaldi Srl von einem 50%igen Rabatt direkt auf der Rechnung profitieren, ohne 10 Jahre warten zu müssen, um Steuerabzüge zu erhalten! Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen bei der korrekten Analyse der in Ihrem Besitz befindlichen Unterlagen zur Seite und leiten Sie bei der exakten Verwendung des Restrukturierungsbonus an. Das Angebot gilt für Aufträge mit einem Mindestwert von 5.000,00 € (ohne MwSt.). Für weitere Informationen: Renovierungen mit 50% RABATT AUF RECHNUNG

Gestaltung
Haben Sie das richtige Produkt für sich gefunden? Haben Sie das kostenlose Muster angefordert, sind aber noch nicht überzeugt, wie es in Ihrer Wohnung aussehen würde?
Keine Sorge, dank des Planungsservice von Rinaldi Srl können Sie die Erstellung eines 3D-Bildes Ihrer Umgebung anfordern, das es Ihnen ermöglicht, die installierten Produkte direkt in Ihrer Wohnung zu “sehen”.
Schicken Sie uns einfach einen maßstabsgetreuen Plan des Raums, den Sie realisieren möchten, und geben Sie die Produkte an, die Sie installieren möchten. Wir senden Ihnen dann eine 3D-Darstellung Ihres Raums (einschließlich zweier Bilder mit verschiedenen Blickwinkeln).
Je mehr Details Sie uns übermitteln (Modell und Marke der Sanitärobjekte, der Küche, der Möbel usw.), desto realistischer wird das Bild sein, und Sie werden eine realistische Vorstellung davon haben, wie der Raum nach seiner Fertigstellung aussehen wird. Für weitere Informationen über den Dienst nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!

Exklusive Dienstleistungen des Online-Shops

Kostenloser Versand in ganz Italien (außer Muster)
Kostenloser, sicherer und schneller Transport. Alle unsere Produkte werden versichert versandt und kommen innerhalb kürzester Zeit bequem zu Ihnen nach Hause.

Sofortlieferbare Materialien
Diegesamte Produktauswahl unseres Online-Shops ist in unseren Lagern verfügbar, um eine sofortige Lieferung der Materialien zu gewährleisten.

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